FAQ
Beim ersten Termin erfragt Ihr Therapeut in einem kurzen Gespräch, wie es zu den aktuellen Symptomen kam (sog. Anamnese oder krankheits-relevante Vorgeschichte). Danach erhebt er einen differenzierten, physiotherapeutischen Untersuchungsbefund.
Im Rahmen dieser Befundaufnahme finden in der Regel auch bereits therapeutische Maßnahmen statt.
- Die ärztliche Verordnung
- Ihre Versichertenkarte
- Bargeld für die gesetzliche Zuzahlung
➔ Bei jeder Verordnung der gesetzlichen Krankenkasse muss vom Patienten ein bestimmter Betrag als Anteil an seinen Behandlungskosten selbst getragen werden. Wir sind verpflichtet diesen Betrag, die sog. Rezeptgebühr, im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen und dorthin weiterzuleiten.
Die Zuzahlung wird zu Beginn der Behandlung fällig. - Ein größeres Handuch, Laken oder anderes Tuch für die Behandlungsbank
- Bequeme Kleidung
Ja.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10€ plus 10% des Gesamtwertes der Verordnung als Eigenanteil zur Behandlung zu leisten hat.
Dies trifft lediglich für solche Patienten nicht zu, die eine von der Krankenkasse ausgestellte „Befreiung von der Zuzahlungspflicht“ vorweisen können.
Die Anzahl der Termine ist abhängig von den Angaben des Arztes auf Ihrem Rezept. Er legt durch die darauf angegebene Frequenz fest, wie oft pro Woche Sie behandelt werden sollten, um den größtmöglichen Therapieerfolg zu haben.
Die angegebene wöchentliche Behandlungs-Frequenz ist von uns zwingend einzuhalten. Bei Verstößen ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht mehr gewährleistet und Termine müssen eventuell privat in Rechnung gestellt werden.
Behandlungstermine sind verbindlich vereinbarte Termine.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, muss die Absage dieses Termins spätestens 24 h vor Behandlungsbeginn erfolgen, damit wir den dadurch freigewordenen Termin anderen Patienten zur Verfügung stellen können.
Bei kurzfristigen Terminabsagen ist dies leider nicht mehr möglich, und wir stellen die entstandenen Kosten dann in Form einer Ausfallgebühr privat in Rechnung.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur so unsere wertvolle Arbeit kostendeckend geleistet werden und weiterhin allen zur Verfügung stehen kann.
Eine physiotherapeutische Behandlung in unseren Räumen dauert 20 Minuten, eine neurologische Behandlung 30 Minuten
Bei manuellen Lymphdrainagen wird die Zeit vom Arzt vorgegeben (30/45/60 Minuten).
Wärmeanwendungen (Fango und Rotlicht) werden ca. 20 Minuten durchgeführt, die Therapiezeit für eine heiße Rolle beträgt 10 Minuten; ebenso die Zeit für elektrotherapeutische Maßnahmen.
Selbstverständlich führen wir auch privat verordnete physiotherapeutische Behandlungen auf der Basis einer Honorarvereinbarung durch.
Unsere Fitness-, Wellness-, und Präventionsangebote können Sie selbstverständlich auch ohne Rezept nutzen.
Der Therapiebericht wird vom Therapeuten verfasst, falls dies laut Rezept von Ärztin/Arzt gefordert wird.
Das Verfassen des Berichtes ist Teil der Behandlung und wird von uns direkt an die Arztpraxis übersendet.
Neben der ärztlich verordneten Krankengymnastik an Geräten können Sie selbstverständlich auf Privatzahler-Basis unseren Trainingsbereich betreut oder selbständig mit Ihrem zuvor erstellten Trainingsplan nutzen.
Bitte erfragen Sie die entsprechenden Tarife an unserer Rezeption.
Hausbesuche führen wir nur in begründeten Ausnahmefällen durch.
Diese Abkürzungen stehen für das jeweilige Heilmittel, welches der Arzt für Ihre Behandlung vorgesehen hat.
Wir haben für Sie eine Liste der gängigsten Abkürzungen erstellt:
- KG Allgemeine Krankengymnastik
- MT Manuelle Therapie
- KG-ZNS Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage
(i.d.Regel bei neurologischen Krankheitsbildern verordnet) - KMT Klassische Massagetherapie
- KGG Krankengymnastik an Geräten
- MLD Manuelle Lymphdrainage
- Bob Bobath-Therapie
- Voj Vojta-Therapie
- ET Elektrotherapie
- WT Wärmetherapie
- ST Schlingentisch
- TR Traktionsbehandlung